Schaden nach Benutzung der Waschanlage
Der Betreiber einer Waschanlage muss die Reparaturkosten für ein beschädigtes Fahrzeug übernehmen. Dem Inhaber des Wagens ist laut dem Urteil des Landgerichts Ansbach kein Eigenverschulden vorzuwerfen. Schaden nach Benutzung der Waschanlage Der Kläger hatte mit seinem automatikgetriebenen Pkw eine Autowaschanlage benutzt, an deren Einfahrt die Hinweise "Automatic >>N<<" und "nicht bremsen" zu lesen sind. Die…
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