Kein Handyverbot bei automatischem Abschalten des Motors
Beim Autofahren mit dem Handy am Ohr erwischt zu werden ist kein Kavaliersdelikt. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld und neuerdings sogar mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Voraussetzung für das Verhängen eines Bußgeldes ist das Telefonieren während der Motor läuft. Doch wie verhält es sich, wenn der Autofahrer an einer roten Ampel hält und…
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