Schadensersatz nach falschberechneten Heiz- und Wasserkosten
Nach einem Fehler bei der Abrechnung muss ein Energiedienstleister für den entstandenen Schaden aufkommen. Unzutreffende Zusammenrechnung der Zählerstände Ein Energiedienstleister wurde von den Vermietern mehrerer Wohnungen beauftragt die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten zu übernehmen. Bei der Berechnung der Kosten für die Jahre 2008 und 2009 rechnete der Dienstleister die Zählerstände der Zähler „allgemein“ und…
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